Was die KI-Verordnung von Unternehmen verlangt
Seit dem 2. Februar 2025 gilt Art. 4 der EU-KI-Verordnung: Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen sich um die KI-Kompetenz der Menschen kümmern, die in ihrem Auftrag mit diesen Systemen arbeiten. Betreiber ist nach Art. 3 Nr. 4, wer ein KI-System unter eigener Aufsicht beruflich einsetzt – also auch jedes Unternehmen, das Werkzeuge wie ChatGPT oder Copilot im Betrieb nutzt.
Mit der Verordnung (EU) 2026/1744, dem sogenannten Digital Omnibus, ist die Vorschrift seit dem 27. Juli 2026 flexibler gefasst. Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, die die Entwicklung von KI-Kompetenz unterstützen – unter Berücksichtigung von Vorkenntnissen, Einsatzkontext und den betroffenen Personen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau für jede einzelne Person ist nicht vorgeschrieben. Die Pflicht besteht aber weiter.
Für die Praxis heißt das: Es braucht keine Zertifikatskurse, sondern Schulung, die zum tatsächlichen Einsatz passt – und eine nachvollziehbare Dokumentation, was Sie getan haben.
Inhalte der Schulung
- Wie KI-Werkzeuge arbeiten – genug Technik, um Stärken und typische Fehler zu verstehen
- Gute Anweisungen formulieren – an Beispielen aus Ihrem Arbeitsalltag
- Grenzen erkennen – falsche Fakten, erfundene Quellen, veraltetes Wissen
- Datenschutz und Vertraulichkeit – was in welches Werkzeug darf und was nicht
- Rechtlicher Rahmen – KI-Verordnung, DSGVO und Urheberrecht im Überblick
- Ihre Werkzeuge – zum Beispiel Microsoft Copilot, ChatGPT oder ein eigener KI-Assistent
Ablauf
- Vorgespräch – welche Werkzeuge nutzen Sie, welche Abteilungen, welches Vorwissen?
- Zuschnitt – Beispiele und Übungen aus Ihren eigenen Aufgaben.
- Schulung – vor Ort oder online, je Gruppe oder Abteilung.
- Richtlinie und Dokumentation – eine kurze interne KI-Richtlinie und ein Nachweis über Inhalte und Teilnahme.
Schulung als Teil der Einführung
Am meisten bringt die Schulung, wenn sie mit der Einführung konkreter Werkzeuge zusammenfällt. Wenn wir für Sie Abläufe automatisieren, schulen wir die beteiligten Mitarbeitenden direkt am neuen Ablauf – so wird aus Pflicht gleich Praxis.
Hinweis: Diese Seite fasst die Rechtslage allgemein zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung.